Stornobedingungen
Behandlungsausfälle / Stornobedingung/ Behandlungszeiten / Behandlungsdauer / Haftung
Sämtliche vereinbarten Behandlungstermine, egal ob mündlich oder schriftlich vereinbart, sind verbindlich.
Terminänderungen sind bis spätestens 24 Stunden (an Werktagen) vor dem vereinbarten Termin möglich. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter und per E-Mail können von Freitag 19 Uhr bis Montag 09:00 Uhr, sowie an Feiertagen nicht abgehört oder gelesen werden, eine Beantwortung ist deshalb nicht möglich.
Kann oder möchte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und wurde dieser nicht rechtzeitig verschoben oder abgesagt, gilt folgendes:
​
· Bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen keine Stornokosten an.
· Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin verrechnen wir 50 % der Behandlungskosten für die exklusiv reservierte Zeit. Bei Nichterscheinen verrechnen wir 100 % der Behandlungskosten.
· Bei bereits bezahlten Behandlungen (Gutscheine) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des bezahlten Preises.
Die Behandlungszeit beginnt mit dem Eintreffen des Kunden im Behandlungsraum. Bei Verspätung des Kunden gilt der ursprünglich vereinbarte Behandlungstermin. Die versäumte Zeit wird nur dann nachgeholt, wenn dies den weiteren Organisationsablauf nicht beeinträchtigt. Ist die Verspätung des Kunden in einem Maße, dass die gebuchte Behandlung nicht mehr durchführbar ist, ohne den weiteren Ablauf des Betriebs zu stören und/oder entstünden bei voller Inanspruchnahme für nachfolgende Kunden Wartezeiten, so behält sich Averie vor, den Termin mit vollem Preis zu berechnen, aber die Behandlungsdauer entsprechend zu verkürzen, damit nachkommende Kunden zur vollen Zufriedenheit behandelt und bedient werden können.
Averie haftet nicht für irgendeinen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für grob schuldhafte Pflichtverletzung und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Leistung. Darüber hinaus haftet Averie nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt sie bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise rechnen konnte. Ansprüche aus (Mangel)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.